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Date: 2000-01-21
Gerichtsurteil gegen DVD-Hack
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Einstweilige Verfügung gegen drei US-Websites | Kopierschutz-
Crack DeCSS muss von den Sites entfernt werden | Tausende Mirror-
Sites außerhalb der USA bieten DeCSS weiter an | Kein
Schuldbewußtsein bei den Angeklagten
In der Nacht auf Donnerstag hat ein New Yorker Gericht einem
Antrag der klagenden Motion Pictures Association of America
[MPAA] stattgegeben und drei US-Websites untersagt, das
Programm DeCSS weiterhin im Netz anzubieten.
DeCSS macht den Kopierschutz von DVDs [Digital Versatile Discs]
unwirksam, das Programm entstand rund um die Versuche einer
weltweit verstreuten Gruppe von Programmierern, DVD-Player auch
unter Linux zum Laufen zu bringen.
Der New Yorker Richter hatte dem Begehren der mächtigen Lobby-Group, die so gut wie alle US-Filmstudios samt mehrere großen Medienkonzernen umfaßt, in allen Punkten recht gegeben.
Kopien nur auf Festplatte möglich Während in den
Presseaussendungen der MPAA vom Diebstahl geistigen Eigentums
die Rede ist, liegt der Fall längst nicht so klar. Auch nach dem
amerikanischen Digital Copyright Milennium Act ist sogenanntes
"reverse engineering" legal, wenn es zum Zweck der Interoperabilität
von Software-Systemen geschieht.
Zum zweiten ist DeCSS nicht die einzige Möglichkeit, DVDs zu
kopieren und überdies ist es unter den meisten europäischen
Judikaturen ausdrücklich erlaubt, legal erworbene inhalte auf CD,
Video, Platten, Musikkassetten zum persönlichen Gebrauch zu
kopieren.
Voll Text
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=16080
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edited by Harkank
published on: 2000-01-21
comments to office@quintessenz.at
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