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              | Date: 2000-02-17 
 
 DE: Ueberwacher und Provider im Dialog-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 q/depesche  00.2.17/1
 
 DE: Überwacher und Provider im Dialog
 
 Christiane Schulzki-Haddouti 17.02.2000
 
 Bundeskriminalamt will Berühungsängste der Provider
 abbauen.
 
 160 Teilnehmer waren auf Einladung des
 Bundeskriminalamts nach Wiesbaden gekommen. Dabei
 verabschiedeten sie eine gemeinsame Erklärung "zur
 Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Internet". Bei
 der Erklärung handelt es sich im Wesentlichen um eine
 gemeinsame Willensbekundung, nicht jedoch um ein
 Verpflichtungspapier. BKA-Chef Leo Schuster bezeichnete
 nach mehreren Änderungswünschen seitens von
 Datenschützern und Internet Providern das Papier als "in
 seiner Unverbindlichkeit beispielhaft".
 
 Eine längere Diskussion gab es zur Forderung der
 Datenschützer des Landes Schleswig-Holstein und
 Brandenburg eine Formulierung aufzunehmen, die auf "das
 gesetzlich gewährte Recht auf anonyme oder pseudonyme in
 Anspruchnahme und Zahlung der Internetdienste" hinwies. In
 einem Diskussionsbeitrag sagte ein Beamter des bayrischen
 Landeskriminalamtes, dass die Einräumung kostenloser
 Probe-Accounts für die Polizei ein Problem sei. Dem
 stimmte ein Vertreter des Bundesjustizministeriums zu. Er
 sprach sich dafür aus, die anonyme Nutzung im Internet
 rechtlich einzuschränken.
 
 Während die einzelnen Internetprovider sich nach mehreren
 kleinen Änderungen mit der Erklärung einverstanden
 erklärten, gab es Protest seitens des DFN so wie des
 Deutschen Multimedia Verbandes DMMV. Sie lehnten das
 Papier ab, da es nicht so kurzfristig in ihre Gremien
 eingebracht werden konnte.
 
 Das Papier diene dazu "Berührungsängste" abzubauen,
 erklärte Schuster. Er will künftig den Dialogprozess zwischen
 Polizei und Internetanbietern in eigenen Arbeitsgruppen
 strukturieren. Die Provider ihrerseits wiesen darauf hin, dass
 es bislang keine standardisierten Anfragen seitens der
 Polizei gäbe. Teilweise würden sich polizeiliche Stellen
 formell nicht ausweisen, auf gesetzliche Grundlagen nicht
 hinweisen und keine Ansprechpartner nennen. Schuster
 versprach hier bald Abhilfe zu schaffen. Eine entsprechende
 Koordination zwischen Bundeskriminalamt und den
 Landeskriminalämtern sei bereits im Gange.
 
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 edited by Harkank
 published on: 2000-02-17
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