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                Date: 2001-06-23
                 
                 
                Cybercrime: Letzte Runde steht bevor
                
                 
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      [Eine ausführliche Analyse der tatsächlichen Änderungen im  
Vertrag erscheint Montag früh in FutureZone, Telepolis und c't]  
 
Der strafrechtliche Lenkungsausschuss des Europarats  
verabschiedet den Vertragsentwurf und nimmt auch extremistische  
Äußerungen in den Straftatsbestand auf 
 
http://press.coe.int/press2/press.asp?B=30,0,0,0,0&M=http://press.coe.int/cp/2001/456a(2001).htm 
 
Das "Europäische Komitee zur Verbrechensproblematik" (CDPC)  
des Europarats hat den umstrittenen Entwurf für eine Konvention  
gegen Cybercrime am Donnerstagabend in seiner endgültigen  
Form angenommen. Mit dem Segen des Lenkungsausschusses,  
der die Gestaltung des ersten internationalen Vertrags zur  
Bekämpfung der Computer- und Netzkriminalität selbst vor vier  
Jahren angeregt und ein "Expertenkomitee Verbrechen im  
Cyberspace" (PC-CY) mit seiner Ausarbeitung beauftragt hatte,  
muss das umfassende und fast 30 Mal überarbeitete Vertragswerk  
nun im Frühherbst nur noch das Ministerkomitee des  
Staatenbundes passieren.  
 
Da das von Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten besetzte  
CDPC eng mit der Ministerrunde zusammenarbeitet, stehen dem  
Konstrukt kaum noch Hindernisse im Wege. Die Konvention dürfte  
somit schon bald als erste internationale Vereinbarung der fast 50  
potenziellen Unterzeichnerstaaten in die Geschichte eingehen, die  
eine stattliche Reihe computerbezogener Verbrechen strafbar  
macht und die Jagd auf Cybergangster durch internationale  
Rechtshilfevereinbarungen vereinfachen soll.  
 
Behandelt werden in dem Dokument (27. Version) hauptsächlich  
Verstöße gegen das Urheberrecht, der Austausch von  
Kinderpornografie sowie die sogenannte Hackerkriminalität. Im  
letzten Moment haben sich die Regierungsrepräsentanten des  
CDPC zudem noch während ihr jüngsten Verhandlungsrunde darauf  
geeinigt, auch die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher  
Äußerungen in den breiten Straftatenkatalog aufzunehmen ( Soll  
illegales Hosting ein Verbrechen werden?).  
 
Dazu haben die Komitee-Mitglieder ein Zusatzprotokoll erstellt, das  
Ende des Monats zusammen mit der definitiven Abschlussversion  
des Abkommens veröffentlicht werden soll. Einzelne Delegationen  
 allen voran die der Vereinigten Staaten, die wie Kanada, Japan  
und Südafrika mit dem Europarat locker assoziiert und seit  
längerem an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt sind  hatten  
bis zum Schluss Widerspruch gegen eine derartige "Beschneidung  
der Meinungsfreiheit" eingelegt.  
 
Cybercrime-Bekämpfung versus Menschenrechte  
 
Bei Datenschützern, Bürgerrechtsorganisationen,  
Wirtschaftsverbänden sowie Parlamentariern ist die Konvention  
insgesamt höchst umstritten. Kritik hat vor allem die weite Reihe  
an Vorkehrungen zur Ermächtigung der Strafverfolger ausgelöst,  
mit denen die den Vertrag unterzeichnenden Länder das Abhören  
von Netzkommunikation in Echtzeit, die Vorratsspeicherung der  
mitgeschnittenen Verbindungsdaten sowie die Beschlagnahmung  
von Computern verdächtiger Nutzer ermöglichen sollen ( Fette  
Bugs im Cybercrime-Abkommen).  
 
Mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7951/1.html
                   
 
 
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Taeglich frische IT-Nachrichten 
http://futurezone.orf.at
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-06-23 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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