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                Date: 2001-07-03
                 
                 
                EU-Geheimplaene zu "Cybercrime"
                
                 
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      Obwohl EU-Beitritt zum Abkommen des Europarats rechtlich nicht  
möglich ist, soll EU-Beitrittsklausel verabschiedet werden |  
Mehrheit dafür zeichnet sich ab | Auch Österreich will sich  
anschließen 
 
Seit Freitag liegt das von Industrie und Bürgerrechtsorganisationen  
bis zuletzt arg kritisierte Abkommen des Europarats zur  
Bekämpfung von "Cybercrime" in seiner endgültigen Fassung vor. 
 
Die vom Europarat verkündeten Änderungen in letzter Minute  
betrafen offenbar nur die Erläuterungen, die auf das Vierfache des  
Vertragstexts angewachsen sind. 
 
Die IT-Industrie befürchtet, das Abkommen werde negative Folgen  
für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben. Die  
Bürgerrechtler äußerten schwere Bedenken wegen möglicher  
Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweítung der  
internationalen Polizeibefugnisse. 
 
Was nun passieren soll Ein Paragraf gegen Verbreitung von  
Rassenhass wurde entgegen anders lautenden Berichten nicht in  
das Abkommen aufgenommen. Der endgültige Text - so die  
Auskunft aus dem Generalsekretariat des Europarats - werde in  
der zweiten Septemberwoche dem Ministerkomitee des  
Europarates zur Annahme vorgelegt. Dabei werde das  
Ministerkomitee auch darüber entscheiden, wann und wo die  
Konvention zur Unterschrift aufliegen wird. Das Abkommen in der  
Endfassung  
 
Interne EU-Pläne Da das "Cybercrime"-Abkommen nicht unter die  
EU-Gemeinschaftskompetenz fällt, ist ein Beitritt der EU als  
Ganzes derzeit nicht möglich. 
 
Um das Abkommen dennoch offiziell zu unterstützen, soll laut  
einem internen EU-Papier [CRIMORG 23] eine "Beitrittsklausel"  
verabschiedet werden. 
 
Damit wird ein Beitritt der gesamten EU zum Abkommen gegen  
"Cybercrime" schon jetzt festgeschrieben, der allerdings erst dann  
erfolgen kann, wenn "nach den dafür vorgesehenen Verfahren eine  
Gemeinschaftskompetenz geschaffen wird". 
 
 
Mehrheit für Beitrittsklausel Für die Verabschiedung einer solchen  
Klausel zeichnet sich EU-weit eine Mehrheit ab, der sich laut  
einem internen Memo des österreichischen Außenministeriums  
vom 26. April 2001 auch Österreich anschließen sollte.  
 
Die Involvierung der EU Diese Memo besagt auch, die EU habe  
"seit längerem Bemühungen" in das Verfahren investiert, um "die  
Standpunkte der Mitgliedsstaaten zu diesem Übereinkommen zu  
koordinieren". 
 
"Seit längerem" bedeutet hier mindestens seit 1998. Das heißt, die  
EU war praktisch von Beginn des 1997 begonnenen "Cybercrime"- 
Verfahrens mit involviert. 
 
Mehr 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=71868& 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-07-03 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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