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                Date: 2002-03-08
                 
                 
                DE: Datenschuetzer fuer Rasterfahndung
                
                 
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      Den Pointer zu dieser q/depesche hat uns q/Regular Lars Weitze  gerade  
eben zugeschickt, mit dem lakonischen Zusatz: No comment. Leicht  
fassunslos nach der Lektüre schließen  wir uns diesem voll/inhaltlich an. 
 
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Die Mehrheit der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat sich für  
eine Beibehaltung der umstrittenen Rasterfahndung ausgesprochen, auch  
wenn diese in einigen Bundesländern verboten wurde. Auf eine gemeinsame  
Position habe man sich bei der Konferenz der Datenschützer in Mainz  
allerdings nicht geeinigt, sagte der Konferenzvorsitzende und rheinland- 
pfälzische Beauftragte Walter Rudolf am Freitag. Bisher habe die  
Rasterfahndung Verdachtsfälle gebracht, aber noch keinen mutmaßlichen  
Terroristen enttarnt. Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen in  
den USA vom 11. September eingeleitet. "Die Rasterfahndung ist auch  
sinnvoll und kann Erfolg haben, wenn einige Länder nicht dabei sind", erklärte  
Rudolf. Die Mehrzahl der Beauftragten sei dieser Ansicht. Eine Abstimmung  
zu diesem Punkt habe es bei der 63. Konferenz der Datenschutzbeauftragten  
nicht gegeben, die Mehrheitsmeinung habe sich in der Diskussion  
herausgestellt. 
 
In Hessen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Rasterfahndung am 21.  
Februar verboten. Zuvor hatten schon Gerichte in Nordrhein-Westfalen und  
Berlin die Fahndung zumindest teilweise gestoppt , in Rheinland-Pfalz war  
sie für rechtmäßig erklärt worden. Weitere Klagen sind in anderen  
Bundesländern anhängig. Wegen der unterschiedlichen Rechtslage habe die  
Konferenz in Mainz keine einheitliche Bewertung zur Rasterfahndung treffen  
können. Die Datenschutzbeauftragten sprachen sich jedoch für eine schnelle  
Löschung der Daten aus. "Es darf nicht zu einer Vorratsspeicherung zu  
Personen kommen, die zufälligerweise in die Maßnahme geraten sind",  
sagte Rudolf. Auch müsse die Rasterfahndung einer Erfolgskontrolle  
unterzogen werden. "Entscheidend ist die Zahl der wirklich gefassten  
Personen." 
 
Seit dem 1. Oktober 2001 sind von der Rasterfahndung 19.872 Menschen in  
Deutschland erfasst worden. Damit sollen so genannte Schläfer des von  
Osama bin Laden aufgebauten Terrornetzwerks gefunden werden. Beim  
Bundeskriminalamt (BKA ) wurde zur Speicherung der Daten eine  
Verbunddatei eingerichtet. Für die geplante Aufnahme biometrischer  
Merkmale in Pässe und Personalausweise forderten die Datenschützer, dass  
dadurch keine Rückschlüsse auf zusätzliche personenbezogene Merkmale  
wie Krankheit oder Beschäftigung gezogen werden dürften. Die biometrischen  
Daten sollten nur zum Vergleich mit dem Ausweisinhaber genutzt werden. In  
der Diskussion um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz fassten  
die Datenschutzbeauftragten den Beschluss, dass Arbeitgeber nicht  
verpflichtet seien, die private Nutzung zu gestatten 
 
Mehr 
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.03.02-004/
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2002-03-08 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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