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                Date: 2000-01-19
                 
                 
                DVD-Hack: Gerichtsentscheid vertagt
                
                 
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      q/depesche  00.1.19/2 
 
 
DVD-Hack: Gerichtsentscheid vertagt 
 
Armin Medosch 19.01.2000  
 
Schutz des Handelsgeheimnisses oder legitimes Recht auf  
Reverse-Engineering?  
 
 
Nach einer vierstündigen Anhörung gestern entschied Richter  
William J. Elfving, dass er über den Antrag der DVD-CAA, die  
Verbreitung von DeCSS zu verbieten, noch keine  
Entscheidung treffen kann.  
 
Die Kläger beriefen sich dabei hauptsächlich auf den Schutz  
des Handelsgeheimnisses. Durch die Verbreitung von  
DeCSS, das durch Reverse-Engineering aus dem DVD- 
Verschlüsselungsmechanismus CSS gewonnen wurde,  
werde das Handelsgeheimnis des Rechteinhabers  
gebrochen.  
 
"Welches Handelsgeheimnis?", sagt die Verteidigung, die in  
letzter Sekunde von der Electronic Frontier Foundation  
übernommen wurde. Die Verschlüsselung sei so schwach  
gewesen, dass sie ein 15-jähriger Norweger habe knacken  
können. "Das ist die Art von Geheimnis, das ein Kind erraten  
würde...und das Kind hat es erraten", zitierte Mercury News  
Rechtsprofessor Eblen Moglen von der Columbia University.  
 
Die Anwälte zogen es in Zweifel, ob es nicht ein von  
vorneherein fruchtloses Unterfangen wäre, wenn die Gerichte  
jetzt einschreiten würden, da die Informationen bereits überall  
im Internet zugänglich sind. Die Klage der DVD-CAA richtet  
sich nur gegen eine geringe Anzahl von Individuen und in  
dutzenden Fällen gegen Unbekannt, wobei Betreiber von  
Sites mitverklagt wurden, die nur einen Link auf DeCSS- 
Download-Sites zur Verfügung gestellt hatten. 
 
Volltext 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5698/1.html
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-01-19 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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