| 
          
         | 
        
          
            <<  
             ^ 
              >>
          
          
            
              
                Date: 2001-09-18
                 
                 
                AT: Rasterfahndung passiert Ministerrat
                
                 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                 
                
      Ministerrat beschloss heute Festschreibung von Lauschangriff und  
Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 | 1997 befristet  
eingeführte besondere Ermittlungsmaßnahmen werden Dauerrecht  
| Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten "leicht" ausgeweitet  
update vor 0min  
 
Trotz heftiger Proteste aus der Wirtschaft, von Datzenschützern  
und der Oppostion hat der Ministerrat heute die Festschreibung von  
Lauschangriff und Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001  
beschlossen. 
 
Die 1997 befristet eingeführten besonderen  
Ermittlungsmaßnahmen werden ohne weitere Befristung verlängert  
und damit Dauerrecht. 
 
Die Strafprozessnovelle geht somit in der umstrittenen Fassung als  
Regierungsvorlage ins Parlament. 
 
Der Bundespressedienst meldete wörtlich: "Der Ministerrat  
beschloss den Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend  
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die  
Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das  
Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz, das Militärstrafgesetz,  
das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Mediengesetz,  
das Bewährungshilfegesetz und das Wohnhaus- 
Wiederaufbaugesetz geändert werden." Entwurf einer  
Strafprozessnovelle 2001  
 
Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten Gegenüber dem  
Begutachtungsentwurf "etwas" ausgeweitet wurden die  
Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten. 
 
So soll der Rechtsschutzbeauftragte - aktuell ist das Rudolf  
Machacek - bei Berufsgeheimnisträgern auch bei einem kleinen  
Lauschangriff ein Rechtsmittel einlegen können. 
 
Außerdem soll es einer Ermächtigung des  
Rechtsschutzbeauftragten bedürfen, wenn ein solcher  
Lauschangriff in den Büroräumlichkeiten etwa eines  
Rechtsanwaltes oder in einer Medienredaktion durchgeführt wird. 
 
Opposition fordert weitere Diskussion Für eine "ausführliche und  
breit angelegte Diskussion unter Einbeziehung von Experten" vor  
der Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden plädierte  
heute SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. 
 
Volltext mit links 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=82151
                   
 
 
terror und ueberwachung sind geschwister 
http//:www.bigbrotherawards.at 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
    
                 
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
edited by Harkank 
published on: 2001-09-18 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
                    subscribe Newsletter
                  
                   
                
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
                  <<  
                   ^ 
                    >> 
                
                
               | 
             
           
         | 
         | 
        
          
         |