| 
          
         | 
        
          
            <<  
             ^ 
              >>
          
          
            
              
                Date: 2003-10-31
                 
                 
                .de: "Strafverfolgung bricht Zweckbindung"
                Strafverfolger in Deutschland wollen offensichtlich Zugriff auf die
fuer das LKW-Mautsystem gesammelten Daten. Trotz explizit anderslautender
Gesetze.
http://www.heise.de/newsticker/data/anm-30.10.03-000/
                
                 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                 
                Strafverfolgungsbehörden wollen trotz anders lautender gesetzlicher  
Regelung Zugriff auf die bei der Mauterfassung für Lastkraftwagen  
anfallenden Daten. Die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Gummersbach  
hat im August einen Beschluss erwirkt, dass die Firma Toll Collect  
Daten aus dem Probebetrieb des Mauterfassungssystems für Lastkraftwagen  
herausgeben solle. 
<...> 
das Autobahnmautgesetz <sieht> für die Mautdaten eine Zweckbindung  
vor, die jede andere Verwendung als für das Mautsystem ausdrücklich  
ausschließt. 
<...> 
Nach Auffassung des Gerichts ist die gesetzliche Regelung der  
Zweckbindung gegenüber den Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden  
aber wertlos. Hier gelte offensichtlich die Devise "Strafverfolgung  
bricht Zweckbindung, selbst wenn der Gesetzgeber Letztere  
ausdrücklich vorgesehen hat", kommentiert der Frankfurter  
Datenschutzexperte Johann Bizer den Fall. 
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. 
 
 
Fazit ist: Genau das ist der Grund, warum man Daten erst gar nicht  
sammeln sollte - Begehrlichkeiten finden viel zu schnell einen  
passenden Richter oder eine Gesetzesluecke. 
                
                 
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
edited by rbarclay 
published on: 2003-10-31 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
                    subscribe Newsletter
                  
                   
                
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
                  <<  
                   ^ 
                    >> 
                
                
               | 
             
           
         | 
         | 
        
          
         |