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                Date: 2006-12-04
                 
                 
                SWIFT: ...lebt sichs gaenzlich ungeniert
                Als Witzbold besonderer Art erweist sich der Geschäftsführer von SWIFT,
Leonard Schrank. Der scheint sich tatsächlich einzubilden, die
internationale Finanzdatenzentrale hätte noch einen Ruf zu verlieren. Der
wurde durch die CIA-Affäre freilich zuerst gezaust, gebügelt, sodann
ramponiert, geprügelt und 34 Meter unter Seehöhe Null einbetoniert. 
                 
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                post/scrypt: Was dem zu Hause Weilenden ein Schrank ist, das ist dem 
Reisenden ein Koffer. 
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Die europäischen Datenschützer halten die Weitergabe von Daten über den 
Banken-Zahlungsverkehr durch SWIFT für illegal. Nächste Woche wollen die 
nationalen Datenschutzbeauftragten der belgischen Agentur Verstoß gegen 
EU-Recht vorwerfen. 
 
Das erklärte am Freitag der Chef der Society of Worldwide Interbank 
Financial Telecommunication [SWIFT], Leonard Schrank, offenbar als Vorstoß. 
 
Der Brisanz der Vorwürfe ist er sich nämlich durchaus bewusst: "Sie sind 
nur eine Beratergruppe, aber sie können unserem Ruf schaden." 
 
Die Zusammenarbeit mit den US-Behörden bei Ermittlungen wegen Terrorismus 
sei jedoch "absolut legal" gewesen und habe Anschläge verhindert, 
verteidigte der SWIFT-Chef das Vorgehen. "Deshalb wurden Tausende Leben 
gerettet." 
 
[...] 
 
SWIFT war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 unter anderem vom 
US-Geheimdienst CIA mehrfach zur Herausgabe von Transaktionsdaten 
aufgefordert worden. 
 
Erste Zeichen für ein Vorgehen der EU-Datenschützer gegen SWIFT gab es 
bereits diese Woche. 
 
Die für den Datenschutz in der deutschen Wirtschaft zuständigen obersten 
Aufsichtsbehörden ["Düsseldorfer Kreis"] forderten die deutschen 
Bankinstitute auf, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden künftig besser 
vor dem Zugriff der USA zu schützen. 
 
Auch nach Ansicht des "Düsseldorfer Kreises" ist die gegenwärtige 
Spiegelung von Datensätzen im SWIFT-Rechenzentrum in den USA und die 
anschließende Herausgabe von dort gespeicherten Daten an US-Behörden wegen 
fehlender Rechtsgrundlage sowohl nach deutschem Recht als auch nach 
EU-Datenschutzrecht unzulässig. 
 
Mehr 
http://futurezone.orf.at/it/stories/151537/
                   
 
 
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 relayed by Harkank  
 
                
                 
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edited by Mac Gyver 
published on: 2006-12-04 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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